8.1.4 Feuerlschausrstung

8.1.4.1 Die nachfolgende Tabelle enthlt die Mindestvorschriften fr tragbare Feuerlschgerte fr die Brandklassen *) A, B und C , die fr Befrderungseinheiten gelten, die andere gefhrliche Gter als die in Unterabschnitt 8.1.4.2 genannten befrdern:

+-----------+----------+------------+------------------+------------------+
|           |          |            | geeignetes Feuer |                  |
|           |          | Mindest-   | erlschgert fr | ein oder mehrere |
| hchstzu- | Mindest- | gesamt-    | einen Motor-     | zustzliche Feu- |
| lssige   | anzahl   | fassungs-  | oder Fahrerhaus- | erlschgerte    |
| Masse der | der Feu- | vermgen   | brand; minde-    | mindestens eines |
| Befrde-  | erlsch- | der Befr- | stens eines mit  | mit einem Min-   | 
| rungsein- | gerte   | derungs-   | einem Mindest-   | destfassungsver- |
| heit      |          | einheit    | fassungsvermgen | mgen von        |
|           |          |            | von              |                  |
+-----------+----------+------------+------------------+------------------+
| <= 3,5 t  |     2    |    4 kg    |       2 kg       |       2 kg       |
+-----------+----------+------------+------------------+------------------+
|  > 3,5 t  |     2    |    8 kg    |       2 kg       |       6 kg       |
| <= 7,5 t  |          |            |                  |                  |
+-----------+----------+------------+------------------+------------------+
|  > 7,5 t  |     2    |   12 kg    |       2 kg       |       6 kg       |
+-----------+----------+------------+------------------+------------------+
| Das Fassungsvermgen bezieht sich auf Feuerlschgerte mit Pulver (bei  |
| anderen geeigneten Lschmitteln muss das Fassungsvermgen vergleichbar  |
| sein.                                                                   |
+-------------------------------------------------------------------------+

8.1.4.2 Befrderungseinheiten, die gefhrliche Gter gem Unterabschnitt 1.1.3.6 befrdern, mssen mit mindestens einem tragbaren Feuerlschgert fr die Brandklassen *) A, B und C mit einem Mindestfassungsvermgen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermgen fr ein anderes geeignetes Lschmittel) ausgerstet sein.

8.1.4.3 Die tragbaren Feuerlschgerte mssen fr die Verwendung auf einem Fahrzeug geeignet sein und die entsprechenden Anforderungen der Norm EN 3 Tragbare Feuerlscher Teil 7 (EN 3-7:2004 + A1:2007) erfllen. 

Ist das Fahrzeug mit einer festen, automatischen oder leicht auszulsenden Einrichtung zur Bekmpfung eines Motorbrandes ausgerstet, so muss das tragbare Feuerlschgert nicht zur Bekmpfung eines Motorbrandes geeignet sein. Die Lschmittel mssen so beschaffen sein, dass sie weder im Fahrerhaus noch unter Einwirkung der Hitze eines Brandes giftige Gase entwickeln.


8.1.4.4 Die den Vorschriften des Unterabschnitts 8.1.4.1 oder 8.1.4.2 entsprechenden tragbaren Feuerlschgerte mssen mit einer Plombierung versehen sein, mit der nachgewiesen werden kann, dass die Gerte nicht verwendet wurden.

Die Feuerlschgerte mssen in bereinstimmung mit den zugelassenen nationalen Normen Prfungen unterzogen werden, um ihre Funktionssicherheit zu gewhrleisten. Sie mssen mit einem Konformittszeichen einer von einer zustndigen Behrde anerkannten Norm sowie, je nach Fall, mit einem Kennzeichen mit der Angabe des Datums (Monat, Jahr) der nchsten Prfung oder des Ablaufs der hchstzulssigen Nutzungsdauer versehen sein.

8.1.4.5 Die Feuerlschgerte mssen so auf der Befrderungseinheit angebracht sein, dass sie fr die Fahrzeugbesatzung leicht erreichbar sind. Die Anbringung hat so zu erfolgen, dass die Feuerlschgerte so gegen Witterungseinflsse geschtzt sind, dass ihre Betriebssicherheit nicht beeintrchtigt ist. Whrend der Befrderung darf das nach Unterabschnitt 8.1.4.4 vorgeschriebene Datum nicht berschritten werden.

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*) Fr die Definition der Brandklassen siehe Norm EN 2:1992 + A1:2004 Brandklassen.